Das gesamte Areal des ehemaligen Berliner Schlosses muß neu geplant werden unter Einbeziehung des Gebäudes des Palastes der Republik. Der Neubau des Schlosses wird genauso abgelehnt wie der Abriß des Palastes der Republik. Der Aufruf zu einem Wettbewerb muß Vorgaben zur Nutzung des Areals bzw. der dort zu errichtenden Gebäude enthalten.
Die Funktionsbestimmung ist vorrangig und muß deshalb am Beginn der Ausschreibung stehen.